Hier mehr Infos zu dieser Thematik:
Kurz gesagt: Der Justizminister aka Marco Buschmann aka Breitmaulfrosch bestimmt alles. Und der tanzt nach der Pfeife von Olaf „Cum-ex Olli“ Scholz. Und der tanzt nach der Pfeife der Teufelskinder.
Rechtsanwalt Claus Plantikos Eintreten für Gewaltentrennung
Rechtsanwalt Claus Plantiko setzt sich u. a. für die Verwirklichung der Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung ein:
„getrennter persönlicher Mehrheitswahl aller Abgeordneten, Beamten und Richter auf allen Ebenen, Gemeinde, Land, Bund, Europa, und nur auf Zeit unmittelbar durchs Volk, das auch über alle Sachfragen, wenn es will, letztentscheidet wie in der Schweiz und den USA.“
Wegen konsequenten Einsatzes dafür wird ihm Richterbeleidigung vorgeworfen und gegen ihn seit 2002 ein Verfahren zum Entzug der Zulassung zum Anwalt durchgeführt.
Im Aufsatz: ´Richterwahl auf Zeit durchs Volk´ Ein Plädoyer mit Konsequenzen. Kritisch-rechtswissenschaftliche Studie zur berufsrichterlichen Legitimationsproblematik im gegenwärtigen Deutschland wird das Problem der Gewaltentrennung detailliert beschrieben.
Hier einige Veröffentlichungen gegen den Entzug der Zulassung zum Rechtsanwalt:
27.12.10: Verfassungsbeschwerde
27.02.08: Verfassungsbeschwerde gegen Entzug der Zulassung zum Anwalt.
20.02.08: Widerspruch gegen Vollziehung des Entzugs der Zulassung zum Anwalt.
29.11.07: Im Nachtrag zur mündlichen Verhandlung beim BGH.
BGH-Termin am 26.11.2007 über Entzug der Zulassung zum Anwalt.
02.02.07: Nebenintervention BGH.
11.01.07: Gehörsrüge.
11.12.05: Brief an Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries: Die Entscheidung des Richters muss auf rationaler Argumentation beruhen.
02.04.05: span lang=“-de-DE“> Verfassungsbeschwerde gegen den OLG Brandenburg 1 Ss 7/05 vom 16.2.2005: Geldstrafe wegen Formalbeleidigung (pdf)
22.08.05: Der Beschluß AGH NW 1 ZU 65/02 vom 14.2.2003 ist nichtig und entfaltet keine Rechts-wirkung
16.08.05: Beschwerde gegen die AGH-Beschluss vom 17.6.2005.
14.09.02: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über Entzug der Anwaltszulassung.
2002: Rechtsanwaltskammer Köln will den ‚unbequemen‘ Rechtsanwalt Plantiko (vormals hoher Offizier der Bundeswehr) unter dem Vorwand „geistiger Schwäche“ kaltstellen!
Anlage:
Gewaltentrennung in Deutschland und Europa.